Imprint 11. Juni 2006
§6 des Gesetzes über die Nutzung von Telediensten (TDG) sagt: Alle, die geschäftsmäßig einen Teledienst betreiben. Aber Achtung: geschäftsmäßig heißt nicht kommerziell, sondern nachhaltig, mit oder ohne Gewinnerzeilungsabsicht. Teledienste dienen der individuellen Kommunikation, also Angebote zur Kommunikation oder Information, bei denen nicht die redaktionelle Gestaltung im Vordergrund steht (§2 TDG).
§10 des Staatsvertrags über Mediendienste (MDStV) fordert für alle Mediendienste die Angabe des Namens und der Anschrift des Diensteanbieters. Bei geschäftsmäßigen Mediendiensten gelten praktisch die selben Anforderungen wie gem. TDG. Mediendienste sind an die Allgemeinheit gerichtete Informations- oder Kommunikationsdienste (§2 MDStV).
Genau aus diesem Grunde…
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Christian Feser
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Hi Chris,
wenn Du schon, verständlicherweise etwas enerviert, die dümmlichen Nazi-Kommentare zum “Bonker-Video” einfach löschen willst, dann sieh Dir auch bitte Kommentar No. 66 an. Das grenzt an Volksverhetzung.
Nazis raus!!!
MfG
Tom
Danke für den Hinweis, hatte ich überlesen…
Gruß
Chris
Hey wie geil isch des der geht so MEGA AB!!!! will ich och könne!!! GRUSS NICOLAI B.
http://www.youtube.com/watch?v=7IbV7ad2xgY
Hallo liebes Team,
ich finde dieses Star Wars “Hand” Video toll. ich hoffe ihr auch